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Rechtsanwalt Thomas Barth studierte von 1992 bis 1996 Rechtswissenschaften in Marburg. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen begann er 1999 seine anwaltliche Tätigkeit im Landgerichtsbezirk Marburg. Seit 2002 ist er in der Kanzlei Dr. Sichelschmidt & Kollegen tätig.
Rechtsanwalt Barth versteht sich als Problemlöser für alle Fragen "Rund um die Immobilie". Bei Veräußerung, Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien steht er mit Rat und Tat zur Seite.
Haus- und Wohnungseigentümer, Makler und Hausverwalter wissen seinen Rat zu schätzen.
Im Mietrecht zählt die Prüfung von Wohn- und Gewerberaummietverträgen, die Durchsetzung von Mieterhöhungen, die ordentliche und außerordentliche Kündigung von Mietverhältnissen sowie die gerichtliche Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsklagen zu seiner Tätigkeit.
Wohnungseigentümer berät er über ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft, die Rechtsbeziehungen zum Verwalter sowie den Gebrauch des Sonder- und Gemeinschaftseigentums.
Bei Maklern ist sein Rat gefragt, wenn es um die Prüfung der Rechtswirksamkeit von Maklerlohnvereinbarungen und deren gerichtliche Durchsetzung geht.
Hausverwalter fragen bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen sowie der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien nach seiner Meinung.
Rechtsanwalt Barth steht Ihnen bei der Überprüfung von notariellen Kaufvertragsentwürfen zur Verfügung und überprüft darüber hinaus bereits abgeschlossene Verträge auf ihre Richtigkeit und eventuelle Anfechtbarkeit. Durch die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang Anwaltsnotariat der Deutschen Notarakademie hat er seine Kenntnisse in diesem Bereich vertiefen können.
Im Bereich des Strafrechts hat sich Rechtsanwalt Barth inzwischen einen Namen gemacht. Sowohl im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, als auch in der Hauptverhandlung kämpft er für die Interessen der Mandanten und setzt sich für deren Rechte ein. Seit dem 24.1.05 ist er Fachanwalt für Strafrecht. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins vertieft er durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sein Fachwissen.
Die Tätigkeit erstreckt sich auch auf Ordnungswidrigkeiten. Hier vertritt er die Mandanten im Verfahren vor der Bußgeldbehörde und vor Gericht.
Im Familienrecht berät er Mandanten über ihre Ansprüche bei Trennung und Ehescheidung. Hierzu zählt die Durchsetzung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen ebenso wie die Vorbereitung und Prüfung von notariellen Scheidungsfolgenvereinbarungen. Er hat erfolgreich die theoretische Prüfung zum Nachweis der besonderen Kenntnisse für den Fachanwalt für Familienrecht bei der Deutschen Anwaltakademie bestanden.
Als Vertragsanwalt der Creditreform Gießen setzt er Kaufpreis - und Werklohnansprüche im Gerichts - und anschließenden Zwangsvollstreckungsverfahren durch.
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