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Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Frau Persch-Münch von 1990 bis 1995 an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Nach Beendigung der Referendarzeit wurde ihr die Zulassung zur Anwaltschaft im April 1998 erteilt. Seit September 2000 ist Frau Persch-Münch in der Kanzlei Dr. Sichelschmidt u. Kollegen beschäftigt.
Bereits vor ihrem Jurastudium hat sie erfolgreich die Ausbildung zur Diplom-Rechtspflegerin beim Amtsgericht Gießen mit integriertem Fachhochschulstudium an der Verwaltungsfachhochschule Rotenburg/Fulda abgeschlossen. Anschließend war sie im gehobenen Justizdienst beschäftigt.
Aufgrund dieser Zusatzqualifikation ist Frau Persch-Münch, neben der anwaltlichen Tätigkeit, auch umfassend mit notariellen Tätigkeiten, vor allem im Bereich des Familien-, Erb-, Grundstücks- und Gesellschaftsrechts betraut.
Im familienrechtlichen Bereich gehört zu ihren Aufgaben die Erstellung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Vorsorgevollmachten und Urkunden rund um das Adoptionsverfahren.
Im erbrechtlichen Bereich ist sie zuständig für die Konzipierung von Einzeltestamenten, Ehegattentestamenten und Erbverträgen sowie von Anträgen im Erbscheinsverfahren.
Im Gesellschaftsrecht verfaßt sie Gesellschaftsverträge und deren Änderungen sowie alle dazu gehörenden Handelsregisteranmeldungen sowohl für Personen- als auch Kapitalgesellschaften.
Zu den Hauptaufgaben im Bereich des Grundstücksrechts gehört der Entwurf von Erbbaurechtsverträgen und Kaufverträgen für gewerblich genutzte Objekte.
Neben der Vertragsvorbereitung gehören in allen Bereichen zu ihren Aufgaben auch umfassende Besprechungen im Vorfeld einer Beurkundung, ggf. mit sämtlichen Vertragsbeteiligten, die aktenbegleitende Mandantenbetreuung und die Übernahme von Notarvertretungen.
Im anwaltlichen Bereich berät Frau Persch-Münch in Nachlaßangelegenheiten über Ansprüche von Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten. Ebenso ist sie Ansprechpartnerin für Anfechtungen von Testamenten und Streitigkeiten mit Testamentsvollstreckern. Zu ihren Tätigkeiten gehört auch die gerichtliche Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen.
Im Familienrecht ist Frau Persch-Münch zuständig für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Ehescheidungsverfahren.
Die regelmäßige Fort- und Weiterbildung in den von Frau Persch-Münch vorrangig betreuten Rechtsgebieten gehört zu den Grundprinzipien ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Dies bezieht sich auch auf die Themenbereiche im Notariat.
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